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   LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03   

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https://dejure.org/2004,14480
LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03 (https://dejure.org/2004,14480)
LG Erfurt, Entscheidung vom 11.03.2004 - 7 O 354/03 (https://dejure.org/2004,14480)
LG Erfurt, Entscheidung vom 11. März 2004 - 7 O 354/03 (https://dejure.org/2004,14480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzögerung des fälligen Ausführungsbeginns; Verzögerungen durch das Vergabeverfahren grundsätzlich im Risikobereich des Auftraggebers; Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Preise durch Bauzeitverschiebung; Mehrkosten auf Grund von Verzögerung; Unzumutbarkeit des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitverschiebung durch Vergabeverfahren: Mehrvergütungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 342/98

    Ermittlung der Herstellungskosten als ersparte Aufwendungen

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Die Abrechnung muss dem Auftraggeber die Prüfung ermöglichen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat (BGH Baurecht 1999, S. 1292, 1293).

    Zieht der Auftragnehmer in einem solchen Fall - wie hier - die gesamten Herstellungskosten als ersparte Aufwendungen ab, so reicht regelmäßig die Darlegung der dem Vertragsabschluss zu Grunde liegenden Kalkulation, so lange sich nicht bereits aus den sonstigen Umständen ergibt, dass der Vertrag eine andere Kostenentwicklung genommen hätte (BGH BauR 1999, S. 1292; Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., § 8 VOB/B, Rn. 8).

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    In jedem Fall waren die Parteien wegen der durch das Nachprüfungsverfahren eingetretenen Verzögerung des vorgesehenen Ausführungsbeginns um mehr als 6 Monate im Rahmen ihrer gegenseitigen Kooperationspflicht (vgl. BGH BauR 2000, S. 409 ff; ) verpflichtet, eine einvernehmliche Anpassung der Vertragstermine an die geänderten Umstände vorzunehmen.

    Mit diesem Angebot dürfte jedenfalls die Klägerin als Auftragnehmerin der den Vertragsparteien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2000, S. 409 ff.) obliegenden Kooperationspflicht hinreichend nachgekommen sein.

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    In dem daraufhin von der Bietergemeinschaft angestrengten Beschwerdeverfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht (Az. 6 Verg 3/99) trug die Vergabestelle und hiesige Beklagte im Rahmen eines Eilantrages nach § 118 GWB mit Schriftsatz vom 22.10.1999 (Anl. B 31, S. 24) u. a. folgendes vor:.

    Die maßgebliche Verzögerung ist ohnehin nicht der Klägerin, sondern dem vorgeschalteten Nachprüfungsverfahren anzulasten, in dem die Beklagte ihren auf die Gewährleistung der Wasserversorgung gestützten Eilantrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages im Übrigen wieder zurückgenommen hat (vgl. S. 7 des als Anlage B 8 vorgelegten Beschlusses des Thüringer Oberlandesgerichts vom 22.12.1999, Az.: 6 Verg 3/99).

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muss sich das aus der Erklärung und den Umständen ergeben (BGH NJW 2003, S. 3474 ff).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Vielmehr sind die Voraussetzungen für einen anzurechnenden anderweitigen Erwerb grundsätzlich von dem Auftraggeber darzulegen und zu beweisen (BGH BauR 2001, S. 666 f.; Ingenstau/Korbion-Vygen, a. a. O., § 8 Nr. 1 VOB/B, Rn. 67).
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98

    Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    In welchem Umfang die Schlussrechnung aufgeschlüsselt werden muss, damit sie den Auftraggeber in die Lage versetzt, sie in der gebotenen Weise zu überprüfen, ist eine Frage des Einzelfalls, die abgesehen von den Besonderheiten der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung auch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers und seiner Hilfspersonen abhängt (BGH BauR 1999, S. 1185).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Auch die streitige Frage, ob ein kalkulierten Zuschlag für Wagnis zu den nicht ersparten Aufwendungen zu zählen ist (vgl. einerseits BGH BauR 1998, S. 185 f. und anderseits Ingenstau/Korbion-Vygen, a. a. O., § 8 Nr. 1 VOB/B, Rn. 52 m. w. N.), berührt nicht die Prüffähigkeit der Rechnung.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 21 U 192/94

    Mehrvergütungsanspruch bei Verschiebung des Baubeginns

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Da sich für die Klägerin durch den Zuschlag auf ihr ursprüngliches Angebot und die zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen zwei gewichtige Unsicherheitsfaktoren für die Vertragsabwicklung ergaben (einerseits hinsichtlich der Frage der Anpassung der Bauzeit und der Einhaltung der Vertragstermine und andererseits hinsichtlich der Erstattung eines aus der Verzögerung resultierenden Mehraufwandes), war es ihr nach Auffassung der Kammer angesichts des beachtlichen Auftragsvolumens nach Treu und Glauben nicht zuzumuten, ohne klare Regelung der neuen Termine einschließlich einer sich daraus ergebenden Mehrvergütung mit den Arbeiten zu beginnen und über Jahre hinweg Leistungen zu erbringen, um dann ggf. zur Durchsetzung eines Mehrvergütungsanspruches den Rechtsweg beschreiten zu müssen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1995, 706 ff.) oder sich gar der Geltendmachung von Gegenansprüchen der Beklagten wegen Nichteinhaltung der ursprünglichen Fristen ausgesetzt zu sehen.
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Insoweit folgt die Kammer den vom Thüringer Oberlandesgericht im Beschluss vom 28.06.2000 - für den vorliegenden Fall - und vom Bayerischen Obersten Landesgericht in dem als Anlage K 24 vorgelegten Beschluss vom 15.07.2002 (Az.: Verg 15/02; NZBau 2002, 689 ff) - für einen ähnlichen Sachverhalt - vertretenen und ausführlich begründeten Auffassungen zur (vergaberechtlichen) Bewältigung von Zuschlagsverzögerungen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren (vgl. hierzu auch Gröning, BauR 2004, S. 199 ff.).
  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

    Auszug aus LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03
    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wies das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluss vom 28.06.2000 (Az. 6 Verg 2/00, Anlage K 10 bzw. B 19) zurück.
  • OLG Celle, 04.11.1998 - 14a (6) U 195/97

    Arbeitseinstellung wegen unterbliebener Nachtragsbeauftragung?

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    7 O 354/03, die Klägerin zu verurteilen, an sie einen Betrag in Höhe von 8.880.946,97 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2003 zu zahlen.

    Unter Abänderung des am 11.03.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Erfurt, Az.: 7 O 354/03, die Klage abzuweisen.

    Das am 11.03.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Erfurt, Az.: 7 O 354/03, aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • LG Aurich, 20.06.2008 - 3 O 1271/06

    Anspruch auf Mehrvergütung infolge einer Stahlpreiserhöhung während eines

    Der Umstand, dass die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Ausführungsfrist wegen der Dauer des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens zum Zeitpunkt der Zuschlagerteilung teilweise schon überholt war - da Baubeginn der 01.04.2004 sein sollte und der Zuschlag erst am 14.06.2004 erfolgte - steht gerade angesichts der Binde- und Zuschlagsfristverlängerungen einem wirksamen Vertragsschluss nicht entgegen (LG Erfurt, BauR 2005, 564 [565]; vgl. Thüringisches OLG, Urteil vom 22.03.2005, 8 U 318/04, zitiert nach juris: S. 17/34, Rn. 104; BayObLG, VergabeR 2002, 534 [539]).

    Wenn die Parteien zur wechselseitigen gesteigerten Kooperation verpflichtet sind, schließt dies die Verpflichtung ein, eine einvernehmliche Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände vorzunehmen (vgl. LG Erfurt, BauR 2005, 564 [656]).

    In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass unter solche Anordnungen auch solche zur Bauzeit fallen (LG Erfurt, BauR 2005, 564 [566] m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08

    Zahlungsklage gegen den öffentlichen Auftraggeber: Erstattung von Mehrkosten

    Nachdem die Parteien einvernehmlich die Abänderung der Ausführungsfristen in der Besprechung vom 2.3.2004 vor Vertragsabschluss neu festgelegt haben, kommen die Erwägungen des OLG Jena (NZBau 2005, 341) sowie der vorangegangenen Entscheidung des Landgerichts Erfurt (BauR 2005, 564) nicht zum Zug.
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